AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrtechnikkurse

 

I. Abschluss des Vertrages für einen Fahrtechnikkurs
  1. Für Verträge mit der Mountainbikeschule Kirchzarten gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.Mit der Anmeldung, die schriftlich, per Email, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Mountainbikeschule Kirchzarten den Abschluss eines Vertrages für die Veranstaltung eines Fahrtechnikkurses verbindlich an.
  1. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter in Form einer Anmeldebestätigung zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine mündliche, telefonische, per Email geschickte oder schriftliche Bestätigung für die Teilnahme am Fahrtechnikkurs. Gültig ist die Annahme mit der Absendung der Bestätigung.
  2. Weicht die Vertragsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der Veranstalter 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist und das der Kunde innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung der Anzahlung bzw. des gesamten Preises) annehmen kann.
II. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr ist vom Kunden direkt an den Veranstalter zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt wahlweise durch Überweisung oder Barzahlung. Bei Vertragsschluss ist der volle vereinbarte Kursbetrag zu leisten. Der Kursbetrag ist spätestens 2 Wochen vor Antritt des Fahrtechnikkurses fällig. Die Mountainbikeschule ist berechtigt, einem Teilnehmer die Teilnahme an einem Kurs zu verweigern, solange noch nicht der gesamte Preis entrichtet wurde. Die Mountainbikeschule Kirchzarten behält sich vor, abhängig vom Aufwand eine Stornogebühr von bis zu 50% des vereinbarten Preises einzubehalten.

Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

 
III. Rücktritt

Bis 14 Tage vor Kursbeginn von 1- und 2- Tageskursen gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht. Bei kürzerfristigen Rücktritten des Kunden behält der Veranstalter sich vor, je nach Aufwand eine Stornogebühr von bis zu 75% des Vertragswertes einzubehalten. Erfolgt die Rücktrittserklärung des Kunden erst innerhalb der letzten vier Wochentage vor Kursbeginn oder erfolgt keine Rücktrittserklärung seitens des Kunden, so ist seine volle Teilnahmegebühr fällig, sofern vom Veranstalter nichts anderes mitgeteilt wird.

 
IV. Leistungen

Unsere Leistungen ergeben sich aus der beiliegenden Leistungsbeschreibung. Nebenabreden, Wünsche, Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

V. Teilnahmebedingungen

Der Veranstalter benötigt für den Fahrtechnikkurs eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen. Der Veranstalter kann daher bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestanzahl von 4 Personen nicht erreicht wird.

 

VI. Nichtdurchführung wegen höherer Gewalt

Wird das Seminar in Folge bei Vertragsschluss durch nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so dass der Fahrtechnikkurs unmöglich oder unzumutbar wird, können die Veranstalter den Vertrag kündigen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden umgehend zurückerstattet.

 

VII. Haftung und Teilnahmegenehmigung
  1. Haftung für Schäden die der Teilnehmer einer dritten Person, sich selbst, oder seinem Gerät zufügt, haftet die Mountainbikeschule Kirchzarten nicht. Soweit Schäden, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden, gelten folgende Bedingungen:
    Schadensersatzansprüche gegen die Mountainbikeschule Kirchzarten aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer des Fahrtechnikkurses ist an die für die Durchführung des Fahrtechnikkurses erforderlichen Anweisungen der Fahrtechniktrainer gebunden. Er haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechendem Verhalten entstehen. Jeder Seminarteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Ausbildungsleiters kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
  2. Am Fahrtechnikseminar kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss vom Training.
  3. Die Teilnehmer verpflichten sich, während des Fahrtechniktrainings die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht.
  4. Den Teilnehmern ist bekannt, dass Mountainbike fahren eine gefährliche Sportart ist, die ein hohes Unfall- und Verletzungsrisiko in sich birgt. Die Teilnehmer verzichten daher auf die Geltendmachung von deliktischen und vertraglichen Ansprüchen – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenüber dem Veranstalter.
  5. Die Teilnehmer verzichten – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
  6. Schadensfälle während der Veranstaltung sind unmittelbar dem Fahrtechniktrainer zu melden.
VIII. Salvatorische Klausel,  Gerichtsstand

Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Klauseln.

Soweit zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten Freiburg im Breisgau.

 

Allgemeines

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
  2. Abweichungen vom schriftlichen Angebot oder den Bedingungen bedürfen ebenso wie ergänzende Vereinbarungen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
  3. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Esslingen.
  4. Vertragspartner für den Abschluss des Fahrtechniktrainings ist Daniel Berhe, Höllentalstr. 41, 79199 Kirchzarten

Inhalt

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